Benutzung

Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann die Bestände des SWA nutzen. Bei Hinterlegungen von Beständen über einen Depositalvertrag hat neben der Geschäftsführung des SWA auch der zuständige Hinterleger vorab der Benutzung zuzustimmen.

Vor der Benutzung reichen Sie bitte einen ausgefüllten Benutzungsantrag, der möglichst präzise das Benutzungsanliegen schildert, ein.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann nur während der Öffnungszeiten in den Räumen des SWA erfolgen. Bitte nehmen Sie vor einem Besuch telefonisch unter 0341/919920 oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Öffnungszeiten

Das SWA steht Benutzern zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag bis Donnerstag
9.00 Uhr - 16.00 Uhr

(Dienstag nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr)

Freitag
geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Benutzung nach Absprache möglich.

Benutzer werden um telefonische Voranmeldung gebeten.